Verkehrsrechtliche Vorwürfe
Bei Rot über die Ampel (Rotlichtverstoß)
Jeder Kraftfahrer hat das schon einmal erlebt, man ist in Eile und die Ampel schaltet ausgerechnet dann auf Gelb wenn man sich einer Kreuzung nähert. Der Versuch vor der anschließenden Rotphase noch schnell rüberzukommen führt allerdings häufig dazu, dass man schon bei Rot über die Ampel fährt. Und das kann teuer werden.
- Was ist unter einem einfachen bzw. qualifizierten Rotlichtverstoß zu verstehen?
- Wie hoch ist das Bußgeld und wie viele Punkte bekommt man für das Überfahren einer roten Ampel?
- Welche Überwachungsmaßnahmen für Rotlichtverstöße gibt es?
- Wie muss eine Ampel geschaltet sein, damit ich vor dem Umschalten auf Rot rechtzeitig anhalten kann?
- Gibt es Fälle, in denen trotz des Fahrens über eine rote Ampel kein Rotlichtverstoß vorliegt?
- Was kann ich tun, wenn mir ein Rotlichtverstoß vorgeworfen wird?
- Sie haben weitere Fragen?
Was ist unter einem einfachen bzw. qualifizierten Rotlichtverstoß zu verstehen?
Der Bußgeldkatalog unterscheidet zwischen einfachen und qualifizierten Rotlichtverstößen. Ein einfacher Rotlichtverstoß liegt vor, wenn der Fahrzeugführer innerhalb von 1 Sekunde nach dem Umspringen von Gelb auf Rot über eine rote Ampel gefahren ist. Um einen qualifizierten Rotlichtverstoß handelt es sich, wenn die Ampel bei einer schon länger als 1 Sekunde andauernder Rotphase überfahren wurde oder der Rotlichtverstoß unter Gefährdung anderer begangen wird. Vorgesehen ist dann neben einem Bußgeld nicht nur der Eintragung von Punkten in das Verkehrszentralregister in Flensburg sondern auch ein Fahrverbot von 1 Monat.
Wie hoch ist das Bußgeld und wie viele Punkte bekommt man für das Überfahren einer roten Ampel?
Einfache Rotlichtverstöße werden nach dem Bußgeldkatalog mit einem Bußgeld von 90,00 € sowie der Eintragung von 1 Punkt in das Verkehrszentralregister in Flensburg geahndet. Bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß ein Bußgeld von mindestens 200,00 € plus 2 Punkten sowie 1 Monat Fahrverbot. Je nach Tatbegehung ist bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß zudem eine Geldstrafe, ein Fahrerlaubnisentzug und Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren gemäß § 315c StGB möglich.
Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot / Monate |
---|---|---|---|
innerhalb 1 Sekunde nach dem Umspringen über rote Ampel gefahren (kein grüner Pfeil) | 90,00 € | 1 Punkt | kein Fahrverbot |
- mit Gefährdung | 200,00 € | 2 Punkte | 1 Monat Fahrverbot |
- mit Sachbeschädigung | 240,00 € | 2 Punkte | 1 Monat Fahrverbot |
Ampel bei schon länger als 1 Sekunde leuchtendem Rot überfahren | 200,00 € | 2 Punkte | 1 Monat Fahrverbot |
- mit Gefährdung | 320,00 € | 2 Punkte | 1 Monat Fahrverbot |
- mit Sachbeschädigung | 360,00 € | 2 Punkte | 1 Monat Fahrverbot |
Welche Überwachungsmaßnahmen für Rotlichtverstöße gibt es?
Die Überwachung erfolgt hauptsächlich durch den Einsatz von Rotlichtblitzern bzw. Rotlichtüberwachungsanlagen. Zudem gibt es häufig auch beobachtende Polizeibeamte, die einen Rotlichtverstoß zur Anzeige bringen können.
Wie muss eine Ampel geschaltet sein, damit ich vor dem Umschalten auf Rot rechtzeitig anhalten kann?
Die Dauer einer Gelbphase richtet sich nach der üblichen zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Um bei Aufleuchten des Gelblichts noch rechtzeitig vor der Ampel zum Stehen zu kommen oder die Kreuzung gegebenenfalls noch passieren zu können, muss die Gelbphase zwischen dem Ende von Grün bis zum Beginn von Rot bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h innerorts mindestens 3 Sekunden betragen. Bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h muss die Gelbphase 4 Sekunden dauern, bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h müssen zwischen Grün und Rot 5 Sekunden liegen.
Insbesondere ist die Gewährleistung dieser Mindestschaltphasen für Fahrzeugführer von Bussen oder Lastkraftwagen (LKW) notwendig, da diese ansonsten mit einer derart hohen Bremsverzögerung gebremst werden müssten, dass Insassen gefährdet würden, Anhänger ins Schleudern kämen oder Ladegut verrutschen könnte.
I hr Anwalt kann die Dauer der Gelbphase überprüfen lassen, in dem er beispielsweise Einsicht in den Ampelphasenplan oder die Erstellung eines Sachverständigengutachtens beantragt.
Gibt es Fälle, in denen trotz des Fahrens über eine rote Ampel kein Rotlichtverstoß vorliegt?
Es gibt Grenzfälle, in denen das Vorliegen eines Rotlichtverstoßes teilweise umstritten ist.
Überfahren einer roten Ampel bei noch rechtzeitigem Anhalten vor der eigentlichen Kreuzung
Fährt der Fahrzeugführer beispielsweise bei Rot über eine Ampel, hält er aber noch vor der eigentlichen Kreuzung an, so kann ihm nur ein Vorwurf wegen des Nichtbefolgens eines durch ein Vorschriftszeichen angeordnetes Ge- oder Verbot gemacht werden. Ein solcher Verstoß ist aber dann als Rotlichtverstoß schwer zu widerlegen, wenn die eingesetzte Rotlichtüberwachungskamera nur ein Foto von dem Rotlichtverstoß anfertigt, welches nur das Überfahren der Haltelinie im Kreuzungsbereich anzeigt, möglicherweise aber nicht das noch rechtzeitige Halten vor der eigentlichen Kreuzung.
Spurwechsel im Kreuzungsbereich
Ein weiterer Fall, in dem ein Rotlichtverstoß lange umstritten war, ist der Spurwechsel bei einer Ampelanlage mit unterschiedlichen Ampelphasen für den Geradeaus- und Abbiegeverkehr. Fuhr der Autofahrer zwar auf der durch Rot gesperrten Spur in die Kreuzung ein, wechselte dann aber auf die durch Grün frei geschaltete Spur und fuhr auf dieser weiter, wurde dies nicht von allen Gerichten als ein Rotlichtverstoß gewertet. Inzwischen hat sich hier eine einheitliche Rechtsprechung entwickelt, die nur in einzelnen Ausnahmefällen das Vorliegen eines Rotlichtverstoßes verneint. Ihr Rechtsanwalt kann auf Grundlage der vorliegenden Fakten bzw. nach Einblick in die Ermittlungsakte prüfen, ob ein solcher Sonderfall vorliegt.
Umfahren einer roten Ampel
Ebenso in der Praxis anzutreffen sind die sog. Umgehungsfälle. Häufig sieht man insbesondere Radfahrer, die eine rote Ampel umfahren, in dem sie auf den Fußgängerweg ausweichen. Ob in diesem Fall ein Rotlichtverstoß vorliegt hängt entscheidend davon ab, ob der Verkehrsteilnehmer beim Umfahren der roten Ampel den durch die Lichtzeichenanlage geschützten Kreuzungsbereich berührt oder nicht. Grundsätzlich gehören zum geschützten Bereich der Ampel nicht nur die eigentliche Fahrbahn, sondern auch die parallel dazu verlaufenden Rand- und Parkstreifen sowie ggf. Gehwege und Radwege und der Kreuzung vorgelagerte Fußgängerüberwege und Fußgängerfurten. Auch hier kommt es bei der Bewertung, ob ein Rotlichtverstoß vorliegt, auf den jeweiligen konkreten Einzelfall an. So ist ein Rotlichtverstoß bspw. verneint worden, wenn der Fahrzeugführer zur Umgehung einer roten Ampel eine direkt an der Kreuzung liegende Tankstelle benutzt, um dann in eine Querstraße abzubiegen. Ähnlich bewertet wird das Umfahren einer roten Ampel über ein seitlich gelegenes Grundstück, um die kreuzende Straße zu erreichen.
Was kann ich tun, wenn mir ein Rotlichtverstoß vorgeworfen wird?
Soweit Ihnen ein Rotlichtverstoß vorgeworfen wird, sollten Sie sich von Ihrem Rechtsanwalt entsprechend beraten lassen. Ihrem Rechtsanwalt stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, um sich gegen den Vorwurf zur Wehr zu setzen. Zusammen mit Ihnen wird er die bestmögliche Verteidigungsstrategie entwickeln.
Sie haben weitere Fragen?
Sollten Sie entweder ein Schreiben von der Polizei erhalten werden, in welchem Angaben zum Fahrer durch die Polizei erfragt werden, oder ein Anhörungsschreiben bzw. einen Bußgeldbescheid zugestellt bekommen haben, können Sie unter den angegebenen Kontaktdaten einen unverbindlichen Besprechungstermin mit Rechtsanwalt Dietrich vereinbaren. Dringend abzuraten ist, sich selbständig ohne vorherige Akteneinsicht an die Polizei zu wenden. Rechtsanwalt Dietrich wird mit Ihnen gemeinsam eine Verteidigungsstrategie entwickeln. Hierfür wird er zunächst Akteneinsicht in die Ermittlungsakte nehmen.